Informationen
Bei gesetzlich krankenversicherten
Patienten werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel
von den Kassen übernommen, nachdem vorher dort ein Antrag auf
Kostenübernahme gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass eine psychische
oder psychosomatische Störung von Krankheitswert (nach den
Psychotherapierichtlinien) vorliegt.
Privatkassen
Im Regelfall wird von den Privatkassen eine Psychotherapie finanziell
übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer
Privatkasse. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für
psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Auch die Beihilfe übernimmt im Regelfall die Kosten für eine Behandlung
bei psychologischen Psychotherapeuten. Nähere Informationen erhalten
Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Grundlage der Gebühren ist die
Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen Sie direkt die Kosten für die
psychotherapeutische Behandlung. Der Satz für das Erstgespräch beträgt
40 €, jede weitere Sitzung 80 €. Bei Selbstzahlern entfallen alle
bürokratischen Einschränkungen.
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